Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit explosionsgefährliche Stoffen umgehen, müssen Sie folgendes der zuständigen Behörde anzeigen:

  • die Aufnahme des Betriebes,
  • die Eröffnung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
  • die Einstellung des Betriebes oder von Tätigkeiten,
  • die Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle,
  • die Bestellung oder Abberufung einer für die Leitung des Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verantwortlichen Person und
  • bei juristischen Personen den Wechsel einer nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person.

Eine Anzeigepflicht besteht ebenfalls für den Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1 und 2 .

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Entgegennahme von Anmeldungen/Anzeigen, Erlass eines Auflagenbescheides

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Versammlungs-, Veranstaltungs- und Ordnungsangelegenheiten

Besucheranschrift
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:30 Dienstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Freitag 09:00 - 12:30
Verkehrsanbindung
2

9, 51, 60

52, 61, 155, 234/235

1, 3, 4, 5, 6

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Veranstaltungsangelegenheiten: Anzeige einer Veranstaltung

Weitere Stellen

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Postanschrift
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
+49 361 573831-000