Zuständigkeitsfinder
Leichenpass - Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Für die Überführung einer Leiche in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt.
Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.
Beurkundung von Sterbefällen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Gesundheitsamt des Sterbeortes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- beurkundeter Original-Totenschein Teil I
- Sterbeurkunde oder Zurückstellung der Beurkundung
- Route der Überführung
Für den Einzelfall bitte im Standesamt erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenerhebung für die Ausstellung eines Leichenpasses erfolgt auf Grundlage der ThürAllgVwKostO (Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können gegebenenfalls eine Fristverlängerung nach § 17 Abs. 3 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) beim Gesundheitsamt beantragen, wenn 10 Tage nach Feststellung des Todes überschritten werden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
01.02.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung
Besucheranschrift
99084 Erfurt