Versicherungsmakler - Erlaubnis und Register

Leistungsbeschreibung

Versicherungsmakler bedürfen einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachweisen können.

Versicherungsmakler müssen sich außerdem in das Vermittlerregister eintragen lassen. Dieses wird von den IHKs geführt und ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsmakler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Telefon
0361 3484-0
Fax
0361 3485-950
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

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1
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Gebühren: ja

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