Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger beantragen

Leistungsbeschreibung

Hierfür müssen Sie auf Gebieten der Wirtschaft oder der Landwirtschaft Ihre besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen. Sie werden dann auf Antrag öffentlich zu bestellt und zu vereidigt. Sie unterwerfen sich damit zusätzlich einem öffentlich-rechtlichen Pflichtenkatalog und werden hinsichtlich der Einhaltung beaufsichtigt.

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, da deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung ist eine öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit. Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber in gleicher Weise auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.

Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur-, Architekten- oder Landwirtschaftskammern sowie andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einem bundeseinheitlichen Verzeichnis veröffentlicht. Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist strafrechtlich geschützt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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Zuständige Stelle

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Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt

Adresse
Arnstädter Str. 34
99096 Erfurt

Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Telefon
0361 3484-0
Fax
0361 3485-950
Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr

Di. 08:00 - 17:00 Uhr

Mi. 08:00 - 17:00 Uhr

Do. 08:00 - 17:00 Uhr

Fr. 08:00 - 14:30 Uhr

Verkehrsanbindung
1
Parkplätze
Parkplatz
Parkhaus "Am Stadion"
Gebühren: ja

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Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r