Wohnen - Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Um Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu begründen, ist dem Grundbuchamt eine Bescheinigung der Baubehörde vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Wohnung oder ein Teileigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist (sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung). Entsprechendes gilt auch für die Begründung eines Dauerwohnrechts oder Dauernutzungsrechts.

Zu abgeschlossenen Einheiten können auch zusätzlich Räume außerhalb eines abgeschlossenen Bereichs zählen, wie z.B. Speicher- und Kellerräume oder den Wohnungen zugeordnete (Garagen)Stellplätze.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Voraussetzung zur Begründung von Wohnungs- bzw. Teileigentum im Grundbuch.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Prüfung der Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten in Gebäuden

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Baurecht / Bauanträge

Besucheranschrift
Warsbergstraße 3
99092 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Verkehrsanbindung
2, 4

Formulare

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Bauaufsicht: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung