Zuständigkeitsfinder
Personalausweis beantragen eines vorläufigen Ausweises
Leistungsbeschreibung
Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung (dauert in der Regel 4 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
In der Regel wird dies bei Verlust des Ausweises (muss sofort angezeigt werden) oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.
Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen.
Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen, nur die Abholung ist durch einen Vertreter (Vollmacht ausstellen!) möglich.
Benötigen Sie sofort einen Personalausweis, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist maximal drei Monate gültig.
- persönliche Vorsprache erforderlich
- sofortige Ausstellung erfolgt nur, wenn der Antragsteller kein gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass) besitzt
- persönliches Erscheinen von Kindern ebenfalls erforderlich
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihre Stadt, Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrietaugliches Passfoto (Foto-Mustertafel Bundesdruckerei): Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- bei Verlust: Vorlage einer Verlustanzeige
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Es besteht im Bürgeramt die Möglichkeit unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Station" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 4,50 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger und für Personen unter 1,20 m nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im 1. Obergeschoss (Neubau, Großraumbüro Meldeangelegenheiten). Planen Sie hierfür bitte ca. 15 Minuten ein. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Station".
- weitere Unterlagen siehe unter Personalausweis
- bei Minderjährigen siehe Unterlagen Kinderreisepass
Wichtig
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen ist es unter Umständen erforderlich, dass Sie ein weiteres Mal persönlich vorsprechen. Wir empfehlen daher vorhandene Nachweise zum Sorgerecht stets mitzubringen!
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr 10,- EUR
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
15.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Meldeaufgaben
Adresse
99084 Erfurt