Zuständigkeitsfinder
Sozialhilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze1(diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie
- in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
- in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:
- der maßgebende Regelbedarf
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
- zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
- Mehrbedarfe bei:
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
Merkzeichen G, oder - Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
besondere Ernährung erforderlich ist - Schwangerschaft
- Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
- Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
Erstausstattungen für die Wohnung) - Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für Ältere (ab Erreichen der Regelaltersrente) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Antragstellung ist erforderlich.
Ansprechpartner
Name |
Raum |
Buchstaben |
Telefon |
Frau Schneidereit |
147 |
G, J |
0361 655-6263 |
Frau Pfützenreuter |
148 |
O, Sch |
0361 655-6272 |
Frau Möbius |
112 |
B (außer Ba/Bä), Fj bis Fo/Fö |
0361 655-6253 |
Frau Rudolph |
110 |
E, L, Y |
0361 655-6271 |
Frau Hoffmann |
109 |
H |
0361 655-6270 |
Herr Glorius |
111 |
Ff bis Fi, S (außer Sch) |
0361 655-6277 |
Herr Mitschke |
152 |
I, P, Q, Ru, T |
0361 655-6275 |
Frau Latka |
238 |
A, Ba/Bä, C, Kr |
0361 655-6332 |
Frau Bubat |
216 |
K (außer Kr) |
0361 655-6331 |
Frau Atzrott |
215 |
N, R (außer Ru) |
0361 655-6337 |
Frau Grenzdörfer |
239 |
Fa/Fä bis Fe, M |
0361 655-6246 |
Frau Ziegler |
153 |
D, F (außer Fa/Fä bis Fo/Fö), Z |
0361 655-6279 |
Frau Meyer |
146 |
U, V, W, X |
0361 655-6276 |
Fax: 0361 655-6299
E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de
Die Anträge werden während der Öffnungszeiten im Bürgerservice des Amtes für Soziales und Gesundheit entgegengenommen. Ebenso erhalten Sie hier einen Termin für die Vorsprache bei einem Sachbearbeiter.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bei Ihrem örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt) oder über das Online-Portal.
- Sie reichen die vom Sozialhilfeträger angeforderten Nachweise ein. Eine Auflistung der einzureichenden Nachweise finden Sie in der Beantragung der Leistung.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe und zustehende Leistungen.
- Wenn Sie einen Antrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung gestellt haben, werden entsprechende Nachweise geprüft oder von Ihrem Träger der Rentenversicherung eingeholt.
- Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
- Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen (Rechtsbehelfsbelehrung). Dabei ist eine Angabe zur
Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können. - Der Bewilligungsbescheid enthält die Höhe der zu zahlenden Leistung und den Beginn der Zahlung. Ab dem genannten Datum werden Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen durch den zuständigen Träger in der Regel am Monatsanfang zur Verfügung gestellt.
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
- Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
- Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
- oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Antrag
- Einkommens-/Vermögensnachweise
- Mietvertrag/aktuelle Mietänderungsschreiben/aktuelle Neben- und Heizkostenabrechnungen
- Belege über laufende Ausgaben
- Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
- Falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung: Rechtsgutachten/Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
- Falls vorhanden: Rentenerstbescheid
- Gegebenenfalls weitere Unterlagen
Antragsvordruck, Einkommen- und Vermögennachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge zur Einsicht, Personalausweis, ggf. Schwerbehindertenausweis.
Die Antragsformulare erhalten Sie auch im Bürgerservice des Amtes für Soziales und Gesundheit.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenart: kostenlos
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristtyp: Geltungsdauer
Dauer: bis 12 Monate
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Sie können Leistungen ab dem ersten des Monats erhalten, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
Die Leistung wird in der Regel für zwölf Kalendermonate bewilligt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, die Prüfung Ihres Antrags aber zeitaufwändig ist, können Sie auch eine vorläufige Bewilligung für sechs Monate erhalten.
Über die Erbringung von Geldleistungen ist hingegen vorläufig zu entscheiden, wenn feststeht, dass eine Person dem personalen Anwendungsbereich des 4. Kapitels des SGB XII unterfällt und
- zur Feststellung der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Geldleistungen voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen oder
- ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist für die Weitergewährung der Grundsicherungsleistungen zwar kein neuer Antrag erforderlich, jedoch wird das Einkommen und Vermögen vor jeder Weiterbewilligung erneut geprüft.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie zum Beispiel eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Bearbeitungsdauer
Dauer: bis 6 Monate
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch, Anfechtungs- und Leistungsklage:
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt folgende Hinweise:
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird nachrangig gewährt. Das bedeutet, Leistungsberechtigte sind verpflichtet, sich selbst zu helfen und andere Sozialleistungen (zum BeispielRenten, Wohngeld) oder Ansprüche gegen Dritte (zum Beispiel Unterhaltsleistungen) vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung ihrer Hilfebedürftigkeit führt.
Weiterführende Informationen
Bezeichnung: Leitfaden des Bundesministeriums für Arbeit & Soziales
URL: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publika- tionen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf?__blob=publication- File&v=1
optional zusätzliche Informationen zur verlinkten Webseite:
Bezeichnung: FAQs der Deutschen Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicher- ung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes- zur-Rente/FAQs/Grundsicherung/Grundsicher- ung_Liste.html#bb6afe43-ea61-49d6-8c63-419588b1a966
Urheber
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
;Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Fachlich freigegeben am
29.07.2022;14.03.2013
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)
Besucheranschrift
99084 Erfurt