Sozialhilfe beantragen

Leistungsbeschreibung

Über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und deckt das sozio-kulturelle Existenzminimum ab. Sie ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Sie können die Grundsicherung erhalten, wenn Sie die Altersgrenze1(diese Grenze liegt zwischen 66 - 67 Jahren) erreicht haben oder wenn Sie über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Zudem können Sie die Leistungen auch für den Zeitraum erhalten, in dem Sie

  • in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen, oder
  • in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das Sie ein Budget für Ausbildung erhalten.

Zudem muss die leistungsnachsuchende Person hilfebedürftig sein und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Der Umfang der Grundsicherung richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf und Ihrem vorhandenen Einkommen und Vermögen. Eine Leistungsgewährung setzt Bedürftigkeit voraus. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich verschiedene Bedarfe ab, dazu zählen:

  • der maßgebende Regelbedarf
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind
  • zusätzliche Bedarfe, wie zum Beispiel
  • Mehrbedarfe bei:
    • Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit
      Merkzeichen G, oder
    • Krankheit, wenn aus medizinischen Gründen eine
      besondere Ernährung erforderlich ist
    • Schwangerschaft
  • Einmalige Bedarfe in Sondersituationen (zum Beispiel
    Erstausstattungen für die Wohnung)
  • Bedarfe für eine Kranken-/Pflegeversicherung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für Ältere (ab Erreichen der Regelaltersrente) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Antragstellung ist erforderlich.

Ansprechpartner

Name

Raum

Buchstaben

Telefon

Frau Schneidereit

147

G, J

0361 655-6263

Frau Pfützenreuter

148

O, Sch

0361 655-6272

Frau Möbius

112

B (außer Ba/Bä), Fj bis Fo/Fö

0361 655-6253

Frau Rudolph

110

E, L, Y

0361 655-6271

Frau Hoffmann

109

H

0361 655-6270

Herr Glorius

111

Ff bis Fi, S (außer Sch)

0361 655-6277

Herr Mitschke

152

I, P, Q, Ru, T

0361 655-6275

Frau Latka

238

A, Ba/Bä, C, Kr

0361 655-6332

Frau Bubat

216

K (außer Kr)

0361 655-6331

Frau Atzrott

215

N, R (außer Ru)

0361 655-6337

Frau Grenzdörfer

239

Fa/Fä bis Fe, M

0361 655-6246

Frau Ziegler

153

D, F (außer Fa/Fä bis Fo/Fö), Z

0361 655-6279

Frau Meyer

146

U, V, W, X

0361 655-6276

Fax: 0361 655-6299

E-Mail: leistung.soziales@erfurt.de

Die Anträge werden während der Öffnungszeiten im Bürgerservice des Amtes für Soziales und Gesundheit entgegengenommen. Ebenso erhalten Sie hier einen Termin für die Vorsprache bei einem Sachbearbeiter.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Leistungen innerhalb SGB XII (Grundsicherung, HLU, Sinnesbehindertengeld etc.)

Besucheranschrift
Juri-Gagarin-Ring 150
99084 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 11:30 Dienstag 08:30 - 11:30 und 13:30 - 17:30 Donnerstag 08:30 - 11:30 Freitag 08:30 - 11:30
Verkehrsanbindung
1, 5

Formulare

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Leistung: Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt
Leistung: Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Leistung: Erklärung über Vermögenswerte