Zuständigkeitsfinder
Finanzamt
Leistungsbeschreibung
Den 12 Finanzämtern des Freistaates Thüringen obliegt die Festsetzung und Erhebung der Steuern, mit Ausnahme der Gemeindesteuern. Als Landesfinanzbehörden auf Ortsebene sind ihre Aufgabenbereiche nach örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereichen abgegrenzt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Tätigkeit des Finanzamts ist das Bearbeiten von Steuererklärungen von Arbeitnehmern und sonstigen Steuerpflichtigen.
Aus den Angaben in Steuererklärungen und gegebenenfalls weiteren vorliegenden Informationen von beispielsweise Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Im telefonischen Servicebereich können nahezu alle Anliegen vorgetragen und Auskünfte beispielsweise zu Steuererklärungen gegeben werden.
Sicherung der Mitteilungsverordnung an das Finanzamt sowie die betroffenen Bürger
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Zuständige Stelle
Das örtlich zuständige Finanzamt wird Ihnen mithilfe der Suchfelder auf dieser Seite angezeigt. In Einzelfällen wurden Zentralzuständigkeiten bestimmt. Das bedeutet, dass für einzelne Steuerangelegenheiten ein anderes Finanzamt sachlich zuständig sein kann. Dazu ist es nötig, Ihre Suchanfrage zu konkretisieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
formlos
Welche Gebühren fallen an?
keine
Anträge / Formulare
ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Über den Online-Dienst können Steuererklärungen und Steueranmeldungen kostenlos erstellt und abgegeben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
12.06.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Finanzamt Erfurt
Adresse
99091 Erfurt
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:
0361 57 3615-900
Servicezeiten
Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.