Zuständigkeitsfinder
Einbürgerung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und die weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung
An wen muss ich mich wenden?
Für eine individuelle Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte bei dauerndem Aufenthalt
- in Deutschland an die für Ihren Wohnsitz zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer kreisfreien Stadt,
- außerhalb Deutschlands an die zuständige Auslandsvertretung oder das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt nimmt im Staatsangehörigkeitsrecht Aufgaben der Ermessenseinbürgerung wahr und ist Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Ein amtlicher Vordruck ist für die Antragstellung nicht vorgeschrieben. Zur Erleichterung für die Antragstellung werden durch die Staatsangehörigkeitsbehörden Vordrucke zur Verfügung gestellt.
Was sollte ich noch wissen?
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie bitte, dass die Vorsprache im Fachbereich Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/öffentlich-rechtliche Namensänderung am Donnerstag und Freitag nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Standesamt
Besucheranschrift
99084 Erfurt
Adresse
Öffnungszeiten
Verkehrsanbindung
Weitere Stellen
Adresse
99423 Weimar