Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit erhalten, wenn Sie eine solche in Deutschland ausüben wollen. Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden, erzieherischen oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (z.B. selbstständige Ärzte/Ärztinnen, Notare/Notarinnen, Steuerberater/Steuerberaterinnen).
Soweit erforderlich, müssen Sie eine Berufserlaubnis vorlegen. Die Berufserlaubnis ist eine staatliche Berufszulassung, mit der Personen in Deutschland in einem bestimmten Beruf arbeiten dürfen (z.B. Heilberufe, Anwaltsberuf). Wenn Sie noch keine Berufserlaubnis haben, reicht es aus, wenn Sie nachweisen, dass die Erteilung zugesagt wurde. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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