Wein - Weintransporte Begleitdokumente ausstellen

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben, 
  • Traubenmost,
  • Maische, 
  • Wein, 
  • Perlwein, 
  • Schaumwein, 
  • Likörwein und 
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, z.B. zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)

Adresse
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
Telefon
0361 57-3815000
Fax
0361 57-3815010
Parkplätze
Parkplatz
Besucherparkplätze auf dem Grundstück
Anzahl: 10
Gebühren: nein

Gebäudezugänge

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