Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz). Die Umwandlung der Erlaubnis PPL in eine Erlaubnis LAPL wird auf Ihren Antrag von der Landesluftfahrtbehörde vorgenommen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Zuständige Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Adresse
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Telefon
0361 57332-1403
Fax
0361 57332-1462
Verkehrsanbindung
1, 2, 3, 9
Parkplätze
Parkplatz
Tiefgarage Atrium
Anzahl: 840
Gebühren: ja

Gebäudezugänge