Zuständigkeitsfinder
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau - Anerkennung beantragen
Leistungsbeschreibung
Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund hinsichtlich Stoffbestand, Struktur und geologischer Einflüsse, dessen Tragfähigkeit und die getroffenen Annahmen zur Gründung oder Einbettung der baulichen Anlage. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine Beurteilung von Baugrundgutachten und einen schriftlichen Kenntnisnachweis beinhaltet.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Referat 21 - Baurecht
Voraussetzungen
- Abschluss eines Ingenieurstudiums der Fachrichtung Bauingenieurwesen, der Geotechnik oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Ingenieurgeologie an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertigen Studiums an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
- mindestens neunjährige Tätigkeit als Ingenieur im Bauwesen, davon mindestens drei Jahre im Erd- und Grundbau bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen
- Nachweis der besonderen Fachkunde im Erd- und Grundbau (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
- keine Beteiligung an einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder an einem Bohrunternehmen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben zur eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit sowie über Beteiligungen an Gesellschaften oder Unternehmen
- Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei der Anfertigung oder Beurteilung von Standsicherheitsnachweisen im Erd- und Grundbau
- Verzeichnis aller in den letzten 2 Jahren vor Beantragung erstellten Baugrundgutachten, davon 10 mit überdurchschnittlichen Anforderungen sowie 2 komplette Gutachten zu erd- und grundbauspezifischen Themen
Welche Gebühren fallen an?
200 – 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden aller 1 – 2 Jahre statt.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Prüfungstermin der fachbegutachtenden Stelle
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
nein, erfolgt formlos.
Was sollte ich noch wissen?
Auf der Internetseite des TMIL finden Sie die Liste der Thüringer Prüfsachverständigen und weitere Informationen.
Unterstützende Institutionen
Fachbegutachtende Stelle ist die Bundesingenieurkammer Berlin.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
09.04.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht
Adresse
99096 Erfurt
Telefon
+49 361 5741110000Bemerkung: Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen.
In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.