Zuständigkeitsfinder
Ausgleichszulage für benachteiligte und spezifische Gebiete sowie für NATURA 2000-Gebiete (AGZ, SPG, EAP) – Förderungen beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Ausgleichszulage ist eine Förderung für landwirtschaftliche Unternehmen, die Flächen in benachteiligten oder spezifischen Gebieten oder in Teilen von NATURA 2000-Gebieten bewirtschaften. Sie gleicht die Einkommensverluste und zusätzlichen Kosten aus, welche den Unternehmen durch eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Flächen entstehen, um dadurch die wirtschaftlichen Nachteile gegenüber Flächenbewirtschaftern außerhalb dieser drei Gebiete entgegenzuwirken sowie den Erhalt dieser Flächen sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Biodiversität abzusichern. Die Bewilligung erfolgt auf Basis des Flächenumfangs.
Verfahrensablauf
Die Ausgleichszulage wird in Form des Sammelantrags mit seinen Anlagen über das Portal PORTIA online eingereicht.
Die Anmeldung im Portal erfolgt per eID des Personalausweises über das Thüringer Servicekonto.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Ausgleichszulage sind die Agrarförderzentren bzw. die Zweigstellen des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.
Voraussetzungen
Es ist ein formgebundener georäumlicher Antrag online über das Portal PORTIA einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Portal PORTIA werden Sie über die benötigten Antragsunterlagen informiert, welche dort online einzureichen sind.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.
Bearbeitungsdauer
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt zum Ende des IV. Quartals des jeweiligen Jahres.
Rechtsgrundlage
Die Ausgleichszulage ist in vielen Rechtsquellen im EU-, Bundes- und Landesrecht geregelt und den Antragsdokumenten zu entnehmen.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft/ Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
10.04.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Sömmerda
Adresse
99610 Sömmerda
Bemerkung: Zweigstelle Sömmerda
Weitere Stellen
Adresse
99601 Sömmerda
Adresse
07407 Rudolstadt