Zuständigkeitsfinder
Rundfunkbeitrag abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie schriftlich übermitteln.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Sie sind bereits beim Beitragsservice angemeldet.
- Es haben sich Änderungen ergeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldebescheinigung
- Beitragsnummer
- Wenn Sie zu einer Person ziehen, die bereits für die Wohnung zahlt.
- Vollmacht oder Betreuungsvollmacht
- Wenn Sie die Abmeldung für eine andere Person durchführen.
Welche Gebühren fallen an?
Beitrag: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Anträge / Formulare
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Senatskanzlei Bremen
Fachlich freigegeben am
01.09.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Ihr Anliegen direkt online starten:
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift
Telefon
+49 1806 999-55510Bemerkung: Service-Telefon 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Fax
+49 1806 999-55501Bemerkung: Service-Fax 20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
WWW
KontaktÖffnungszeiten
Erreichbarkeit der Hotline:
Mo. 07:00 - 19:00 Uhr
Di. 07:00 - 19:00 Uhr
Mi. 07:00 - 19:00 Uhr
Do. 07:00 - 19:00 Uhr
Fr. 07:00 - 19:00 Uhr