Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten

Leistungsbeschreibung

Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind (zum Beispiel wirtschaftliche Unternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, EMAS-Betriebe), müssen Sie Ihre Tätigkeit ebenfalls anzeigen und dieser Anzeige zusätzliche Unterlagen beifügen.

Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten.

Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Erfurt

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Ihr Anliegen direkt online starten:

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung - Abfall

Besucheranschrift
Stauffenbergallee 18
99085 Erfurt

Adresse
99111 Erfurt
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Freitag 09:00 - 12:00
Verkehrsanbindung
1, 5

9

Formulare

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die Java RE benötigt, für PDF der Acrobat Reader.
Abfall: Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Biotonne
Abfall: Antrag auf Teilbefreiung von der personenbezogenen Grund- und Biotonnengebühr
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für Gewerbetreibende
Abfall: Antrag für Hausmüll und Wertstofftonnen für wohnlich genutzte Grundstücke
Abfall: Antrag zur Änderung der im Abfallgebührenbescheid genannten Personenzahl
Abfall: Erarbeiten eines Entsorgungskonzeptes
Abfall: Vollmacht für Bevollmächtigte