Fernlehrgänge - Zulassung von wesentlichen Änderungen

Leistungsbeschreibung

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang ergeben, müssen diese von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Adresse
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln, Stadt
Telefon
+49 221 921207-0
Fax
+49 221 921207-20